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Richtlinien, Regeln & Ausnahmen

Alles zu den gesetzlichen Grundlagen und Ausnahmen der Vignettenpflicht

Gesetzliche Grundlage

Die Vignettenpflicht in Österreich ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, welche Fahrzeuge auf welchen Straßen eine Vignette benötigen, welche Ausnahmen gelten und welche Strafen bei Verstößen drohen.

Die ASFINAG ist als Betreiberin des österreichischen Autobahnnetzes für die Erhebung der Maut und die Kontrolle der Vignettenpflicht zuständig.

Eingeschlossen / Nicht eingeschlossen

Aspekt Eingeschlossen ✓ Nicht eingeschlossen ✗
Straßentypen Alle ASFINAG-Autobahnen und Schnellstraßen Bundesstraßen, Landesstraßen, Gemeindestraßen
Fahrzeuge PKW, Motorräder, Wohnmobile bis 3,5t LKW über 3,5t, Busse, Fahrräder, Fußgänger
Gültigkeitsbereich Gesamtes österreichisches Autobahnnetz Sondermautabschnitte (zusätzliche Maut nötig)
Zeitraum Gewählter Gültigkeitszeitraum Zeitraum vor und nach Gültigkeit
Fahrzeugidentifikation Das angegebene Kennzeichen Andere Kennzeichen desselben Besitzers
Anhänger Anhänger hinter vignettenpflichtigem PKW Anhänger hinter nicht-vignettenpflichtigem Fahrzeug
Ausländische Fahrzeuge Alle Fahrzeuge mit gültiger österreichischer Vignette Fahrzeuge ohne österreichische Vignette
Einsatzfahrzeuge Feuerwehr, Polizei, Rettung im Einsatz Einsatzfahrzeuge ohne aktiven Einsatz (Grauzone)
Militärfahrzeuge Militärfahrzeuge im Dienst Privatfahrzeuge von Militärpersonal
Diplomatische Fahrzeuge Fahrzeuge mit diplomatischen Kennzeichen Privatfahrzeuge von Diplomaten ohne Dienstkennzeichen
Straßenerhaltungsfahrzeuge Fahrzeuge der ASFINAG und beauftragter Unternehmen Privatfahrzeuge von Straßenarbeitern
Übertragbarkeit Nicht übertragbar (an Kennzeichen gebunden) Kein Transfer auf anderes Fahrzeug möglich

Grenzen und Ausnahmen

Strafen und Ersatzmaut

Verstoß Maßnahme Betrag (Richtwert) Frist
Fehlende Vignette (PKW) Ersatzmaut € 120 Sofort oder innerhalb 4 Wochen
Fehlende Vignette (Motorrad) Ersatzmaut € 60 Sofort oder innerhalb 4 Wochen
Verweigerung der Ersatzmaut Anzeige, Verwaltungsstrafe Bis zu € 3.000 Gerichtlich
Manipulierte Vignette Strafanzeige Bis zu € 3.000 + Strafrecht Gerichtlich

Beschwerden und Einsprüche

Wenn Sie eine Ersatzmaut oder Strafe erhalten haben und diese für ungerechtfertigt halten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Einspruch bei der ASFINAG: Kontaktieren Sie die ASFINAG-Kundenbetreuung schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung.
  2. Nachweis erbringen: Legen Sie Nachweise vor (Kaufbestätigung der Vignette, Kennzeichen, Datum).
  3. Ombudsmann: Bei Nichteinigung können Sie den Ombudsmann für Verkehr einschalten.
  4. Verwaltungsgericht: Als letzten Schritt können Sie das zuständige Verwaltungsgericht anrufen.

Was Sie angeben müssen: Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des Vorfalls, Ort (Autobahnabschnitt), Beschreibung des Sachverhalts, Kopie der Kaufbestätigung (falls vorhanden).

Fristen: Einsprüche müssen in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung eingebracht werden. Versäumen Sie diese Frist, wird die Forderung rechtskräftig.